Sehr geehrter Herr Bremer,

zu Ihrer Presseanfrage vom 28.10.2020 nehmen wir im Namen unserer Mandantin wie folgt Stellung:

ZENSIERT DURCH DAS LANDGERICHT HAMBURG

Unsere Mandantin betreibt ein reines Handelsgeschäft.

ZENSIERT DURCH DAS LANDGERICHT HAMBURG

Die Einschätzung der BaFin beruht offenkundig auf einer Fehlinformation, die unsere Mandantin ausräumen wird. Unsere Mandantin wird vollumfänglich mit der BaFin kooperieren, um die Fehlbeurteilung seitens der BaFin schnellstmöglich zu berichtigen.